Wer Anspruch auf einen Pflichtteil hat, sollte keinesfalls zögern, diesen auch geltend zu machen. In diesem Beitrag erfährst du, wie du erfolgreich deine Rechte durchsetzen kannst.
Wer bekommt einen Pflichtteil und in welcher Höhe?
Grundsätzlich haben enge Familienangehörige Anspruch auf einen Pflichtteil. Das betrifft insbesondere Kinder und Ehegatten des Verstorbenen. In bestimmten Fällen können auch Eltern oder Enkel erben, wenn keine direkten Nachkommen vorhanden sind. Falls du durch das Testament eines Angehörigen enterbt wurdest, könnte auch dir ein Pflichtteilsanspruch zustehen.
Als pflichtteilsberechtigter Erbe hast du Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Was ist, wenn ich zwar etwas bekommen habe, aber weniger als den Pflichtteil?
Falls du durch das Testament teilweise berücksichtigt wurdest, dies jedoch hinter der Höhe des Pflichtteils zurückbleibt, besteht ein Anspruch auf einen Zusatzpflichtteil. In solchen Fällen kannst du von den anderen Erben verlangen, dass dein Erbteil auf die Höhe des Pflichtteils aufgestockt wird.
Achtung: Selbst wenn du als Erbe eingesetzt wurdest, kann es sinnvoll sein, zusätzlich Pflichtteilsansprüche geltend zu machen. Wenn andere Erben oder Dritte zu Lebzeiten des Erblassers größere Schenkungen erhalten haben, könnte dein Erbteil dadurch erheblich geschmälert worden sein. In solchen Fällen stehen dir zusätzliche Ansprüche aus dem Pflichtteilsrecht zu.
Ist der Pflichtteil immer “weniger”?
Nein! Falls du als Erbe ein belastetes Erbe antrittst (zum Beispiel durch ein Vermächtnis oder eine Auflage), könnte dein Erbteil deutlich geringer ausfallen. Hier kannst du deine Pflichtteilsansprüche als Alternative zum belasteten Erbteil geltend machen.
Solltest du nicht als Erbe eingesetzt, sondern nur ein Vermächtnis erhalten haben und dieses niedriger als der gesetzliche Pflichtteil sein, könntest du auch hier deine Pflichtteilsansprüche einfordern.
Hinweis: Nicht selten ist sogar der Pflichtteil die bessere Variante, da dies ein auf Geld gerichteter, gesetzlich geschützter und damit relativ einfach durchzusetzender Anspruch ist. Demgegenüber wird in Erbengemeinschaften oft jahrelang prozessiert, bevor die Erben einen Euro ihrer Erbschaft sehen.

Kann man jemanden einfach so enterben?
Ja! Aber: Eine Enterbung muss formal in einem Testament oder Erbvertrag ausgesprochen werden, um wirksam zu sein. Es ist daher wichtig zu prüfen, ob das Testament korrekt aufgesetzt wurde und tatsächlich eine Enterbung vorliegt. Bestehen daran begründete Zweifel, kann eine Anfechtung des Testaments infrage kommen, etwa wenn der Erblasser aufgrund eines Irrtums oder unter Druck gehandelt hat oder gar nicht testierfähig war, z.B. aufgrund von Demenz.
Wie lange habe ich Zeit meinen Pflichtteil geltend zu machen?
Für die Geltendmachung des Pflichtteils gibt es eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese beginnt nicht mit dem Tod des Erblassers, sondern ab dem Zeitpunkt, an dem du von dem Erbfall und deiner Enterbung Kenntnis erlangst.
Woher weiß ich, wie hoch mein Pflichtteil genau ist?
Als Pflichtteilsberechtigter hast du gegenüber dem Erben Anspruch auf Auskunft über den Nachlass. Dazu gehören insbesondere Informationen zu Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten gemacht hat. Um den genauen Wert deines Pflichtteilsanspruchs zu ermitteln, benötigst du ein Nachlassverzeichnis, das der Erbe dir zur Verfügung stellen muss.
Das Nachlassverzeichnis gibt Auskunft über alle Vermögenswerte, die zum Nachlass gehören. Wenn der Erbe dies nicht freiwillig zur Verfügung stellt oder du Bedenken hinsichtlich der Korrektheit der Angaben hast, kannst du auch ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangen.
Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten gemacht hat, fließen teilweise in die Berechnung des Pflichtteils ein, wenn sie innerhalb der letzten zehn Jahre erfolgt sind.
Um den genauen Wert des Pflichtteilsanspruchs zu berechnen, muss zunächst der Nachlasswert und deine Pflichtteilsquote ermittelt werden. Die Pflichtteilsquote entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Nachdem der Nachlasswert ermittelt wurde, kannst du deinen Anspruch exakt beziffern.
Was ist, wenn Immobilien oder Unternehmensanteile zum Nachlass gehören?
Nach Erhalt des Nachlassverzeichnisses ist es oft notwendig, den Wert einzelner Nachlassbestandteile zu ermitteln, insbesondere wenn es sich um komplexe Vermögenswerte wie Immobilien oder Unternehmensanteile handelt. Als Pflichtteilsberechtigter kannst du verlangen, dass ein Sachverständiger den Wert des Nachlasses feststellt. Die Kosten hierfür trägt der Nachlass, wodurch du letztlich auch deinen Anspruch minderst.
Wie mache ich den Anspruch dann geltend?
Sobald die Anspruchshöhe ermittelt ist, kannst du den Pflichtteil gegenüber dem oder den Erben durchsetzen. Oft genügt bereits ein formelles Anwaltsschreiben, um den Erben zur Auszahlung zu bewegen. Sollte der Erbe sich weigern, den Betrag freiwillig zu zahlen, bleibt dir die Möglichkeit, den Anspruch vor Gericht geltend zu machen.
Fazit:
Die Geltendmachung des Pflichtteils ist eine rechtlich anspruchsvolle Angelegenheit, die sorgfältige Planung und genaue Kenntnis der gesetzlichen Regelungen erfordert. Es empfiehlt sich, frühzeitig juristischen Rat einzuholen, um deine Rechte zu sichern und durchzusetzen. Ich unterstütze dich gerne dabei!