Steuerstrafrecht – Was tun bei Steuerhinterziehung & wie läuft das Strafverfahren ab?

Steuerhinterziehung, Selbstanzeige beim Finanzamt, Durchsuchung durch die Steuerfahndung? Das Steuerstrafrecht ist ein hochkomplexes Rechtsgebiet, das Unternehmer, Selbstständige und Privatpersonen gleichermaßen betrifft. Hier erfahren Sie, wie ein Steuerstrafverfahren abläuft, welche Rechte Sie haben und wie Sie sich im Ernstfall schützen können.

Inhaltsverzeichnis

Was ist Steuerstrafrecht?

Das Steuerstrafrecht ist ein Teilbereich des Strafrechts, der Verstöße gegen steuerrechtliche Pflichten sanktioniert. Es wird hauptsächlich durch die Abgabenordnung (AO) geregelt, ergänzt durch das Strafgesetzbuch (StGB), die Strafprozessordnung (StPO) sowie das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).

Wichtig: Auch wenn gegen einen Steuerpflichtigen ein Ermittlungsverfahren läuft, wird das steuerliche Veranlagungsverfahren nicht ausgesetzt. Finanzämter arbeiten mit eigenen Bußgeld- und Strafsachenstellen (BuStra), die speziell für Steuerstrafsachen zuständig sind.

Zentrale Vorschriften im Steuerstrafrecht

Die häufigsten Steuerstraftaten sind:

  • Steuerhinterziehung (§ 370 AO): Etwa durch unvollständige Angaben in Steuererklärungen oder verspätete Zahlung.
  • Bannbruch (§ 372 AO): Unerlaubte Einfuhr oder Ausfuhr zollpflichtiger Waren wie Alkohol oder Tabak.
  • Bandenmäßiger Schmuggel (§ 373 AO): Organisierte Steuerverkürzung im großen Stil.

Strafe bei Steuerhinterziehung: Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren, Geldstrafen und Vermögenseinziehung sind möglich.

Typische Steuerordnungswidrigkeiten

  • Leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO): Fahrlässigkeit statt Vorsatz – dennoch drohen Bußgelder.
  • Steuergefährdung (§§ 379–382 AO): Verstöße gegen Aufzeichnungs- oder Aufbewahrungspflichten, z. B. falsche Belege.

Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder bis 50.000 € verhängt werden.

Ablauf eines Steuerstrafverfahrens

Ein Steuerstrafverfahren beginnt mit einer Ermittlungsmaßnahme (z. B. Hausdurchsuchung, Vernehmung, Beschlagnahmung). Ab dann hat der Beschuldigte das Recht zu schweigen und keine Angaben zur Sache zu machen (§ 136 StPO).

Rechte & Schutz des Beschuldigten:

  • Keine Zwangsgelder bei Selbstbelastung (§ 393 AO)
  • Keine Beschlagnahmung von Steuerberater-Unterlagen (§ 97 StPO)
  • Telefonüberwachung, Datensicherung, Zeugeneinvernahme nur unter engen Voraussetzungen

Rolle der BuStra und der Staatsanwaltschaft

Die Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) darf selbst ermitteln und bei klarer Beweislage einen Strafbefehl beantragen (§ 400 AO). In komplexen Fällen übernimmt die Staatsanwaltschaft das Verfahren.

Besonderheiten: Bei Geringfügigkeit kann eingestellt werden (§ 398 AO). Auch bei einer wirksamen Selbstanzeige kann von der Strafverfolgung abgesehen werden (§ 398a AO).

Selbstanzeige beim Finanzamt: Wann ist sie möglich?

Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung (§ 371 AO) schützt nur dann vor Strafe, wenn der Hinterziehungsbetrag unter 25.000 € liegt. Bei höheren Beträgen ist zusätzlich eine Nachzahlung und ein Zuschlag (10–20 %) erforderlich.

Beispiel: Wer 200.000 € Umsatzsteuer hinterzogen hat, kann bei vollständiger Nachzahlung und Zahlung eines Zuschlags von 30.000 € eine Strafverfolgung vermeiden.

Fazit: Risiken und Chancen im Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht ist ein sensibles und komplexes Rechtsgebiet. Schon einfache Fehler können strafrechtliche Konsequenzen haben. Gleichzeitig bietet das Gesetz mit der Selbstanzeige eine wichtige Möglichkeit, Strafbarkeit zu vermeiden.

Wichtig: Wer von Ermittlungen betroffen ist, sollte sofort einen Fachanwalt für Steuerstrafrecht kontaktieren. Frühzeitige anwaltliche Unterstützung kann entscheidend sein.

Benötigen Sie kompetente Hilfe im Steuerstrafrecht? Ich berate Sie diskret, fundiert.

Weitere Beiträge

Buchen Sie jetzt direkt Ihren Termin

Terminbuchung wird nicht korrekt angezeigt? Direkt zur Termbuchung