Inhaltsverzeichnis
- Gesellschafterstreit in der Personengesellschaft: Risiken für mittelständische Unternehmen erkennen und lösen
- Typische Ursachen für Konflikte zwischen Gesellschaftern in der GbR, KG oder GmbH & Co. KG
- Zwangsmaßnahmen gegen Geschäftsführer: Rechtssicher handeln bei Pflichtverletzungen
- Ausschluss und Austritt von Gesellschaftern: Rechtliche Optionen bei tiefgreifendem Streit
- Rechtsberatung bei Gesellschafterstreit: So unterstütze ich Sie als Anwältin für Gesellschaftsrecht
Gesellschafterstreit in der Personengesellschaft: Risiken für mittelständische Unternehmen erkennen und lösen
Gesellschafterstreitigkeiten gehören zu den häufigsten Risiken für mittelständische Unternehmen – insbesondere bei Personengesellschaften wie der GmbH & Co. KG, GbR oder KG. Es drohen Blockaden, Rechtsunsicherheit und wirtschaftlicher Schaden.
Als Rechtsanwältin für Gesellschaftsrecht unterstütze ich Sie dabei, Konflikte frühzeitig zu lösen – oder Ihre Interessen gezielt durchzusetzen – wenn es nötig ist, auch vor Gericht. Gerade in Personengesellschaften fehlt es häufig an klaren gesetzlichen Regelungen zur Konfliktbewältigung. Hier ist rechtliche Expertise gefragt – ebenso wie strategisches Feingefühl.
Typische Ursachen für Konflikte zwischen Gesellschaftern in der GbR, KG oder GmbH & Co. KG
Personengesellschaften zeichnen sich durch eine starke Nähe der Beteiligten zueinander aus – und gerade diese Nähe birgt auch Konfliktpotenzial.
Typische Themen, die Mandant:innen beschäftigen, sind unter anderem:
- Kompetenzüberschreitungen der Geschäftsführung
- Verletzung von Wettbewerbsverboten
- Privatnutzung von Geschäftschancen
- Streit über Entzug der Geschäftsführungsbefugnis
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
- Ausschluss oder Kündigung eines Gesellschafters
- Streit um Höhe und Fälligkeit der Abfindung
Zwangsmaßnahmen gegen Geschäftsführer: Rechtssicher handeln bei Pflichtverletzungen
Bevor Maßnahmen gegen einen Geschäftsführer eingeleitet werden, ist sorgfältig zu prüfen, ob dieser zur Einzel- oder Gesamtgeschäftsführung befugt ist, ob Zustimmungsvorbehalte bestehen und ob eine Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens nach § 181 BGB vorliegt.
Die rechtlichen Möglichkeiten zur Einschränkung oder Entziehung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis hängen stark von der jeweiligen Gesellschaftsform und den Regelungen im Gesellschaftsvertrag ab. Grundsätzlich gilt: Zwangsmaßnahmen wie der Entzug der Geschäftsführungsbefugnis sind nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig.
In der Praxis werden Konflikte mit Geschäftsführern häufig außergerichtlich beigelegt. Durch individuell gestaltete Aufhebungsvereinbarungen lassen sich zentrale Punkte wie Abfindung, Urlaubsansprüche und Wettbewerbsverbote einvernehmlich und rechtssicher regeln.
Ausschluss und Austritt von Gesellschaftern: Rechtliche Optionen bei tiefgreifendem Streit
Kommt es innerhalb einer Personengesellschaft zu einem tiefgreifenden Konflikt, kann ein Ausschluss einzelner Gesellschafter notwendig werden – etwa dann, wenn eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar ist und keine mildere Lösung möglich erscheint. Abhängig von der Gesellschaftsform erfolgt ein solcher Ausschluss entweder per Gesellschafterbeschluss oder durch eine gerichtliche Ausschließungsklage. In der Praxis sind im Gesellschaftsvertrag häufig spezifische Ausschlussregelungen vereinbart.
Eine Alternative zum Ausschluss kann der freiwillige Austritt eines Gesellschafters durch Kündigung sein. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn strategische Differenzen nicht überbrückbar sind oder die wirtschaftlichen Risiken des Geschäftsbetriebs steigen. Dem austretenden Gesellschafter steht in diesem Fall grundsätzlich ein Anspruch auf eine angemessene Abfindung zu.
Nach dem Ausschluss oder Austritt entstehen oft langwierige Auseinandersetzungen über die Höhe der Abfindung.
Rechtsberatung bei Gesellschafterstreit: So unterstütze ich Sie als Anwältin für Gesellschaftsrecht
Sie benötigen rasche juristische Unterstützung in einem laufenden Gesellschafterkonflikt? Ich biete Ihnen eine ausführliche Erstberatung. Dabei analysieren wir Ihre individuelle Situation und erörtern Handlungsoptionen.
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