Influencer im Visier der Steuerfahndung – 300 Millionen Euro hinterzogen? Warum Dubai kein Freifahrtschein ist

Inhaltsverzeichnis

  1. Steuerpflicht kennt keine Landesgrenzen
  2. Dubai – Steuerparadies mit Tücken
  3. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt
  4. Was sollten Influencer jetzt tun?
  5. Fazit: Steuerrecht endet nicht am Flughafen

Influencer stehen zunehmend im Fokus der Steuerbehörden. In Nordrhein-Westfalen laufen derzeit mehr als 200 Strafverfahren gegen Social-Media-Stars – es geht um mutmaßlich rund 300 Millionen Euro hinterzogene Steuern. Diese Zahl stammt vom neu gegründeten Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW), das gezielt digitale Einkommensquellen überprüft. Auffällig dabei: Viele der betroffenen Influencer haben sich offiziell ins Ausland abgemeldet – insbesondere nach Dubai –, erzielen ihre Einnahmen aber weiterhin über Kooperationen und Plattformen mit deutschem Bezug.

Steuerpflicht kennt keine Landesgrenzen

Was viele nicht wissen: Ein Wohnsitz in Dubai entbindet nicht automatisch von der Steuerpflicht in Deutschland. Nach deutschem Einkommensteuerrecht (§ 1 EStG) ist jede Person unbeschränkt steuerpflichtig, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Der Wohnsitzbegriff (§ 8 AO) wird dabei großzügig ausgelegt: Schon die Verfügbarkeit einer Wohnung – etwa im Elternhaus oder durch eine regelmäßig genutzte Unterkunft – kann zur Steuerpflicht führen. Auch wer mehr als 183 Tage pro Jahr in Deutschland verbringt oder hier familiäre und wirtschaftliche Beziehungen pflegt, bleibt steuerlich gebunden.

Die Steuerfahndung prüft bei Auslandsaufenthalten intensiv, ob der Lebensmittelpunkt tatsächlich verlagert wurde. Hinweise liefern dabei Social-Media-Postings, IP-Adressen, Flugbewegungen, Zahlungseingänge oder ärztliche Behandlungen. Selbst die Nutzung eines deutschen Fitnessstudios oder Mobilfunkvertrags kann als Indiz für eine weiter bestehende Ansässigkeit gewertet werden.

Dubai – Steuerparadies mit Tücken

Viele Influencer versuchen durch eine Wohnsitzverlagerung nach Dubai der deutschen Steuerpflicht zu entgehen. Tatsächlich erhebt das Emirat keine Einkommensteuer auf natürliche Personen – zumindest bislang. Doch der Schein trügt: Nur wer seinen Lebensmittelpunkt glaubhaft und dauerhaft nach Dubai verlegt hat, kann der deutschen Besteuerung entkommen. Wer hingegen weiterhin in Deutschland lebt oder von dort aus wirtschaftlich aktiv ist, muss sein gesamtes Welteinkommen in Deutschland versteuern – dazu zählen auch Werbeeinnahmen über Plattformen, Kooperationen, Affiliate-Programme oder Sachzuwendungen wie kostenfreie Reisen und Produkte.

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt

Das deutsche Steuerstrafrecht kennt klare Grenzen: Wer steuerlich relevante Tatsachen verschweigt oder falsche Angaben macht, begeht Steuerhinterziehung (§ 370 AO). In besonders schweren Fällen – etwa bei bandenmäßiger Begehung oder hohen Beträgen – drohen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. Ein „Auswandern light“, bei dem lediglich ein neuer Wohnsitz im Ausland vorgetäuscht wird, schützt nicht vor Strafverfolgung. Die Behörden greifen inzwischen auf internationale Informationssysteme zurück, etwa den Common Reporting Standard (CRS) zum Datenaustausch zwischen Staaten.

Was sollten Influencer jetzt tun?

Für Influencer, Content Creator und digitale Unternehmer gilt: Sorgfalt, Dokumentation und rechtzeitige Beratung sind unerlässlich. Wer regelmäßig Einnahmen erzielt – ob über Instagram, TikTok, YouTube oder andere Plattformen – ist in der Regel gewerblich tätig und muss eine ordnungsgemäße Buchführung, Steuererklärung und ggf. Umsatzsteueranmeldung vornehmen. Auch geldwerte Vorteile wie Gratisprodukte, bezahlte Reisen oder Sponsoringverträge sind steuerlich zu erfassen.

In kritischen Fällen kann eine strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO) helfen – allerdings nur, wenn noch keine Ermittlungen laufen. Auch hier ist anwaltliche Unterstützung dringend zu empfehlen, da Form und Vollständigkeit der Offenlegung entscheidend sind.

Fazit: Steuerrecht endet nicht am Flughafen

Die aktuelle Entwicklung zeigt deutlich: Influencer stehen längst nicht mehr außerhalb des steuerlichen Radars. Besonders riskant ist der Versuch, durch Schein-Auswanderung in vermeintlich steuerfreie Länder wie Dubai der Steuerpflicht zu entgehen. Die deutschen Finanzbehörden arbeiten mittlerweile effektiv mit internationalen Partnern zusammen – und werten auch öffentlich zugängliche Social-Media-Daten aus.

Jetzt beraten lassen – diskret und kompetent

Gegen Sie läuft ein Steuerstrafverfahren?
Sie benötigen anwaltlichen Beistand bei einer Selbstanzeige?

Ich unterstütze Sie – individuell, diskret und lösungsorientiert.

Kontaktieren Sie mich telefonisch, per E-Mail oder direkt über das Kontaktformular – für eine erste Einschätzung oder ein persönliches Beratungsgespräch.

Je früher Sie handeln, desto besser sind Ihre Chancen.

Weitere Beiträge

Buchen Sie jetzt direkt Ihren Termin

Terminbuchung wird nicht korrekt angezeigt? Direkt zur Termbuchung