Unternehmensgründung – Schritt für Schritt zur eigenen Gesellschaft

Inhaltsverzeichnis

1. Die richtige Rechtsform wählen – Kapital- oder Personengesellschaft?

Der erste und wichtigste Schritt bei der Gründung eines Unternehmens ist die Wahl der passenden Rechtsform. Sie beeinflusst Struktur, Haftung und steuerliche Behandlung Ihrer Gesellschaft maßgeblich.

Als Anwältin für Gesellschaftsrecht begleite ich Sie von der Planung bis zur Eintragung Ihrer Firma.

Übliche Gesellschaftsformen in Deutschland:

  • GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • GmbH & Co. KG – Kommanditgesellschaft mit einer GmbH als haftender Gesellschafterin
  • AG – Aktiengesellschaft
  • KG – Kommanditgesellschaft (vermögensverwaltend oder gewerblich tätig)
  • GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • UG (haftungsbeschränkt) – Unternehmergesellschaft, auch als UG & Co. KG möglich
  • Verein – Eingetragener oder nicht eingetragener Verein
  • Genossenschaft
  • Stiftung

Die Entscheidung zwischen Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft ist zentral und sollte individuell getroffen werden. Sie beeinflusst Haftung, Finanzierungsmöglichkeiten und steuerliche Behandlung erheblich.

2. Steuerliche Auswirkungen der Rechtsformwahl

Die steuerliche Belastung variiert deutlich je nach Gesellschaftsform:

Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, UG, AG):

  • Gesamtsteuerbelastung ca. 30 %
  • 15 % Körperschaftsteuer + 15–20 % Gewerbesteuer
  • Vorteilhaft bei Thesaurierung (Gewinnverbleib im Unternehmen)

Personengesellschaft (z. B. GbR, KG):

  • Besteuerung auf Gesellschafterebene mit bis zu 45 % Einkommensteuer
  • Gewerbesteuer kann teilweise angerechnet werden

Empfehlung: Ein individueller Steuerbelastungsvergleich ist essenziell zur optimalen Rechtsformwahl.

3. Gründungsdokumente und vertragliche Gestaltung

Sobald die Rechtsform gewählt ist, müssen entsprechende Verträge erstellt werden. Zu den üblichen Dokumenten gehören:

  • Gesellschaftsvertrag (Satzung)
  • Geschäftsordnung
  • Geschäftsführer- oder Vorstandsverträge
  • Gesellschafterbeschlüsse

Wichtige Inhalte:

  • Name und Sitz der Gesellschaft, Unternehmensgegenstand
  • Gesellschaftereinlagen (Geld, Sacheinlage, Arbeitsleistung)
  • Kompetenzverteilung Gesellschafter ↔ Geschäftsführung
  • Regelungen bei Konflikten oder Ausscheiden
  • Abfindungsmodalitäten
  • Wettbewerbsverbote & Vertraulichkeitspflichten

4. Notarielle Beurkundung

Bei vielen Gesellschaftsformen – insbesondere bei Kapitalgesellschaften – ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben.

Der Notar prüft die gesetzlichen Vorgaben und klärt die Beteiligten umfassend auf.

Neu: Viele Gründungen sind mittlerweile online ohne persönliche Anwesenheit möglich.

5. Eintragung in das Handelsregister & weitere Registerpflichten

Die Eintragung in das Handelsregister erfolgt über den Notar. Für Kapitalgesellschaften und die meisten Personengesellschaften ist sie verpflichtend.

Seit 2022: Zusätzlich besteht eine Meldepflicht im Transparenzregister.

Weitere Sonderregister:

  • Genossenschaftsregister
  • Vereinsregister

6. Geschäftskonto & Stammkapital

Nach der Gründung ist ein Geschäftskonto zu eröffnen. Bei Kapitalgesellschaften muss das Stammkapital eingezahlt werden – mindestens:

  • 1 € bei UG (haftungsbeschränkt)
  • 25.000 € bei GmbH

7. Gewerbeanmeldung & steuerliche Erfassung

Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt. Gleichzeitig sollte eine steuerliche Erfassung beim Finanzamt erfolgen.

Optional: Unterstützung durch einen Steuerberater ist bereits zu diesem Zeitpunkt sinnvoll.

Mitarbeiter? Dann ist eine Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft erforderlich. Die IHK/HWK wird automatisch informiert.

8. Meine Leistungen bei der Gründung Ihrer Gesellschaft

  • Individuelle Beratung zur optimalen Rechtsformwahl
  • Erstellung & Prüfung sämtlicher Gründungsdokumente
  • Ausarbeitung von Geschäftsführer- und Gesellschafterverträgen
  • Beratung zu Wettbewerbsverboten, Abfindungsklauseln & Gesellschafterstreit
  • Zusätzliche wirtschaftsrechtliche Leistungen (z. B. Unternehmereheverträge)

Kontaktieren Sie mich gerne für ein persönliches Beratungsgespräch.

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