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Rechtsanwältin Johanna Nagel

7. Juli 2025 · 2 Min. Lesezeit

Verteidigung bei Betäubungsmitteldelikten | Rechtsanwältin Johanna Nagel

Inhaltsverzeichnis Welche Strafe droht beim Besitz von Drogen? Bereits der einfache Besitz von Betäubungsmitteln wird gemäß § 29 BtMG mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bedroht. Bei Besitz einer nicht geringen Menge droht nach § 29a BtMG eine Freiheitsstraf…

Verteidigung bei Betäubungsmitteldelikten | Rechtsanwältin Johanna Nagel

Inhaltsverzeichnis

Welche Strafe droht beim Besitz von Drogen?

Bereits der einfache Besitz von Betäubungsmitteln wird gemäß § 29 BtMG mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bedroht. Bei Besitz einer nicht geringen Menge droht nach § 29a BtMG eine Freiheitsstrafe von einem bis zu fünfzehn Jahren.

Als Verteidigerin bei Betäubungsmitteldelikten setze ich auf eine frühzeitige Verteidigungsstrategie, um möglichst eine Einstellung des Verfahrens zu erzielen.

Was bedeutet Besitz einer nicht geringen Menge?

Die Einstufung erfolgt anhand des Wirkstoffgehalts:

Substanz

Nicht geringe Menge

Cannabis/Marihuana

7,5g THC

Kokain

5g Cocainhydrochlorid

Heroin

1,5g Heroinhydrochlorid

MDMA

30g MDMA-Base

Amphetamin

10g Base

Wie kann eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden?

Ein häufiger Ansatzpunkt bei der Verteidigung von Betäubungsmitteldelikten ist die unklare Zuordnung der Betäubungsmittel. Ich zeige auf, wenn der Besitz nicht eindeutig einer Person zugeordnet werden kann – z. B. in Wohngemeinschaften oder bei gemeinsam genutzten Räumen.

Durch frühzeitige anwaltliche Unterstützung können oft bereits im Ermittlungsverfahren Einstellungen erreicht werden – ohne Eintrag ins Führungszeugnis.

Verhalten bei Vorladung oder Hausdurchsuchung

Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt. Geben Sie keine PINs heraus und beantworten Sie keine Fragen ohne rechtliche Beratung.

Unverbindliche Erstberatung durch meine Kanzlei

Ich biete Ihnen eine erste fundierte Einschätzung Ihres Falls im Rahmen einer unverbindlichen Erstberatung. Ich verteidige bundesweit und in allen Instanzen im Betäubungsmittelstrafrecht.

Kontaktieren Sie mich telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular.

Zuletzt aktualisiert: 8. Juli 2025

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