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Rechtsanwältin Johanna Nagel
Justitia-Figur auf einem Schreibtisch – Strafrecht München

Strafrecht München

Ihre Strafverteidigerin in München

Ein Strafverfahren bedeutet maximalen psychischen Druck und stellt eine enorme Belastung dar. Ob polizeiliche Vorladung, Durchsuchung oder Festnahme – der Beginn eines Strafverfahrens entscheidet häufig über dessen weiteren Verlauf.

„Verhalten Sie sich kooperativ, aber machen Sie keine Aussage ohne anwaltliche Beratung!"

Meine Leistungen

Strafrecht – meine Tätigkeitsbereiche

Allgemeines Strafrecht

Ich verteidige die klassischen Tatbestände des StGB. Mein Ziel ist stets, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen – die Einstellung des Verfahrens, einen Freispruch oder eine möglichst geringe Strafe.

Wirtschaftsstrafrecht

Vorwürfe im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts – etwa Betrug, Untreue oder Insolvenzverschleppung – betreffen häufig Unternehmer und Führungskräfte. Diese Verfahren sind komplex und haben nicht selten weitreichende berufliche und persönliche Konsequenzen. Ich verteidige Sie von Beginn an mit einer klaren Strategie.

Steuerstrafrecht

Der Vorwurf der Steuerhinterziehung kann jeden treffen – oft unbeabsichtigt. Weil ich auch im Steuerrecht berate, verstehe ich nicht nur das Strafverfahren, sondern auch den steuerlichen Sachverhalt dahinter. Das ist in diesen Fällen ein entscheidender Vorteil.

Besondere Expertise

Steuerstrafrecht – wo Strafrecht und Steuerrecht zusammentreffen

Das Steuerstrafrecht ist ein besonders komplexes Feld, das fundierte Kenntnisse in beiden Rechtsgebieten erfordert. Wer wegen Steuerhinterziehung ins Visier der Ermittlungsbehörden gerät, braucht eine Verteidigerin, die nicht nur mit dem Strafverfahren vertraut ist, sondern auch das steuerrechtliche Hintergrundgeschehen versteht.

Ich berate Sie auch zur strafbefreienden Selbstanzeige – einem rechtlich anspruchsvollen Instrument, das nur dann wirkt, wenn es vollständig und rechtzeitig erfolgt. Fehler sind hier nicht korrigierbar.

Da ich zusätzlich im Steuerrecht berate, profitieren meine Mandantinnen und Mandanten von einer ganzheitlichen Perspektive: strafrechtliche Verteidigung und steuerrechtliche Einordnung aus einer Hand.

Frühzeitig handeln

Was Sie im Strafverfahren wissen müssen

Viele Menschen unterschätzen, wie früh die entscheidenden Weichen gestellt werden. Wer bei einer polizeilichen Vorladung unvorbereitet aussagt oder bei einer Durchsuchung nicht weiß, welche Rechte er hat, gibt oft mehr preis, als nötig wäre. Mein Rat: Kontaktieren Sie mich, bevor Sie irgendetwas erklären oder unterzeichnen.

Je früher ich eingebunden bin, desto mehr Spielraum haben wir gemeinsam.

Häufige Fragen

Strafrecht – häufig gestellte Fragen

Ich habe eine Vorladung von der Polizei erhalten. Muss ich hingehen?

Als Beschuldigter sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen oder dort Angaben zu machen. Das klingt zunächst ungewöhnlich – ist aber Ihr gutes Recht und klug. Was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden; was Sie nicht sagen, nicht. Kontaktieren Sie mich, bevor Sie sich gegenüber der Polizei äußern.

Bei mir wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Was soll ich tun?

Bewahren Sie Ruhe und machen Sie keine Angaben. Sie haben das Recht, sofort einen Anwalt zu kontaktieren. Rufen Sie mich umgehend an – ich begleite Sie durch die nächsten Schritte.

Ich befürchte, dass ich Steuern hinterzogen haben könnte. Ist eine Selbstanzeige sinnvoll?

Das kann ein sehr wirksames Mittel sein, um eine Strafverfolgung zu vermeiden – aber nur, wenn sie vollständig und rechtzeitig gestellt wird. Eine fehlerhafte Selbstanzeige ist schlimmer als gar keine. Ich prüfe Ihre Situation sorgfältig und berate Sie dazu, ob und wie eine Selbstanzeige in Ihrem Fall in Betracht kommt.

Wie lange dauert ein Strafverfahren?

Das lässt sich pauschal nicht sagen – es hängt von der Art des Vorwurfs, dem Umfang der Ermittlungen und dem zuständigen Gericht ab. Einfache Verfahren können in wenigen Monaten abgeschlossen sein, komplexe Verfahren dauern mitunter Jahre.

Was kostet eine Strafverteidigung?

Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Mandats und grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Vergütungsvereinbarung. Im Erstgespräch sprechen wir offen über die voraussichtlichen Kosten – damit Sie von Anfang an wissen, womit Sie rechnen müssen.

Kontakt aufnehmen

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Ich nehme mir die Zeit, Ihre Situation wirklich zu verstehen, erkläre Ihnen Ihre Optionen klar und verständlich und handle konsequent in Ihrem Interesse.