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Rechtsanwältin Johanna Nagel

18. Juni 2025 · 3 Min. Lesezeit

Gesellschafterstreit Personengesellschaft: Anwältin für Gesellschaftsrecht

Ein Gesellschafterstreit Personengesellschaft gehört zu den häufigsten Risiken für mittelständische Unternehmen. Das gilt besonders für die GmbH & Co. KG, die GbR und die KG. Es drohen Blockaden, Rechtsunsicherheit und …

Gesellschafterstreit in der Personengesellschaft – Anwältin für Gesellschaftsrecht

Gesellschafterstreit Personengesellschaft: Risiken erkennen und lösen

Ein Gesellschafterstreit Personengesellschaft gehört zu den häufigsten Risiken für mittelständische Unternehmen. Das gilt besonders für die GmbH & Co. KG, die GbR und die KG. Es drohen Blockaden, Rechtsunsicherheit und wirtschaftlicher Schaden.

Als Rechtsanwältin für Gesellschaftsrecht in München unterstütze ich Sie dabei, Konflikte frühzeitig zu lösen. Wenn es nötig ist, setze ich Ihre Interessen auch vor Gericht durch. In Personengesellschaften fehlen häufig klare gesetzliche Regelungen zur Konfliktbewältigung. Hier ist rechtliche Expertise gefragt. Ebenso wichtig ist strategisches Feingefühl.

Typische Ursachen für Konflikte zwischen Gesellschaftern in der GbR, KG oder GmbH & Co. KG

In Personengesellschaften stehen die Beteiligten einander nah. Gerade diese Nähe birgt Konfliktpotenzial.

Typische Themen, die Mandant:innen beschäftigen, sind:

  • Kompetenzüberschreitungen der Geschäftsführung.
  • Verletzung von Wettbewerbsverboten.
  • Privatnutzung von Geschäftschancen.
  • Streit über Entzug der Geschäftsführungsbefugnis.
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
  • Ausschluss oder Kündigung eines Gesellschafters.
  • Streit um Höhe und Fälligkeit der Abfindung.

Zwangsmaßnahmen gegen Geschäftsführer: Rechtssicher handeln bei Pflichtverletzungen

Vor Maßnahmen gegen einen Geschäftsführer ist sorgfältig zu prüfen, ob er zur Einzel- oder Gesamtgeschäftsführung befugt ist. Zu prüfen ist auch, ob Zustimmungsvorbehalte bestehen. Außerdem kommt es darauf an, ob eine Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens nach § 181 BGB vorliegt.

Die Möglichkeiten zur Einschränkung oder Entziehung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis hängen stark von der Gesellschaftsform ab. Auch der Gesellschaftsvertrag ist maßgeblich. Grundsätzlich gilt: Der Entzug der Geschäftsführungsbefugnis ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig.

In der Praxis werden Konflikte mit Geschäftsführern häufig außergerichtlich beigelegt. Mit individuell gestalteten Aufhebungsvereinbarungen lassen sich zentrale Punkte einvernehmlich und rechtssicher regeln. Dazu zählen Abfindung, Urlaubsansprüche und Wettbewerbsverbote.

Ausschluss und Austritt von Gesellschaftern: Rechtliche Optionen bei tiefgreifendem Streit

Bei einem tiefgreifenden Konflikt kann der Ausschluss einzelner Gesellschafter notwendig werden. Das gilt etwa dann, wenn eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar ist und keine mildere Lösung möglich erscheint. Je nach Gesellschaftsform erfolgt der Ausschluss per Gesellschafterbeschluss oder durch eine gerichtliche Ausschließungsklage. Im Gesellschaftsvertrag sind häufig besondere Ausschlussregelungen vereinbart.

Eine Alternative zum Ausschluss kann der freiwillige Austritt durch Kündigung sein. Das ist sinnvoll, wenn strategische Differenzen nicht überbrückbar sind. Es gilt auch, wenn die wirtschaftlichen Risiken des Geschäftsbetriebs steigen. Dem austretenden Gesellschafter steht grundsätzlich ein Anspruch auf eine angemessene Abfindung zu.

Nach dem Ausschluss oder Austritt entstehen oft langwierige Auseinandersetzungen über die Höhe der Abfindung. Ein Gesellschafterstreit Personengesellschaft sollte daher früh anwaltlich geprüft werden.

Rechtsberatung bei Gesellschafterstreit: So unterstütze ich Sie als Anwältin für Gesellschaftsrecht

Sie benötigen rasche juristische Unterstützung in einem laufenden Gesellschafterkonflikt? Ich biete Ihnen eine ausführliche Erstberatung. Dabei analysieren wir Ihre Situation und erörtern Handlungsoptionen.

Kontaktieren Sie mich telefonisch oder per E-Mail. Sie können auch das Kontaktformular auf dieser Seite nutzen.

Zuletzt aktualisiert: 7. Juli 2025

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