Wirtschaftsstrafrecht München
Ihre Verteidigerin im Wirtschaftsstrafrecht in München
Eine Durchsuchung im Betrieb, eine polizeiliche Vorladung wegen des Verdachts der Untreue, ein Schreiben der Staatsanwaltschaft wegen mutmaßlicher Insolvenzverschleppung: Wirtschaftsstrafverfahren treffen Geschäftsführer, Gesellschafter und Unternehmer meist ohne Vorwarnung und mitten im laufenden Geschäft. Ich verteidige Sie in München und bundesweit.
„Im Wirtschaftsstrafrecht entscheidet sich ein Verfahren häufig nicht im Gerichtssaal, sondern bereits im Ermittlungsverfahren. Wer dann zunächst schweigt und sich beraten lässt, hat die besten Karten."
Meine Leistungen
Wirtschaftsstrafrecht - meine Tätigkeitsbereiche
Untreue und Betrug
Der Vorwurf, Firmenvermögen pflichtwidrig verwendet oder Geschäftspartner getäuscht zu haben, trifft Geschäftsführer besonders häufig - oft nach einem Gesellschafterstreit oder einer Insolvenz. Ich prüfe, ob die unternehmerische Entscheidung tatsächlich die Grenze zur Strafbarkeit überschritten hat, und verteidige Sie kompetent.
Insolvenzdelikte
Nach dem Insolvenzantrag folgt häufig ein Strafverfahren: Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO), Bankrott (§ 283 StGB), Verletzung der Buchführungspflicht, Gläubigerbegünstigung.
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, § 266a StGB
Ich verteidige Sie beim Verdacht der Scheinselbständigkeit, Schwarzarbeit usw.
Steuerstrafrecht
Steuerhinterziehung, Durchsuchung durch die Steuerfahndung, Selbstanzeige nach § 371 AO: Hier treffen Strafrecht und Steuerrecht zusammen. Ich vertrete Ihre Interessen und habe dabei beide Bereiche im Blick.
Korruption und Geldwäsche
Bestechung im geschäftlichen Verkehr, Vorteilsgewährung, Geldwäscheverdacht nach einer Verdachtsmeldung der Bank: Seit der Reform des § 261 StGB reicht jede Straftat als Vortat. Ich verteidige Unternehmer und Privatpersonen.
Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen
Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Pflegedienste, bei denen aus einer Plausibilitätsprüfung der KV ein Ermittlungsverfahren geworden ist. Neben einer Strafe stehen Zulassung und Approbation auf dem Spiel; die Verteidigung muss beides im Blick haben.
Frühzeitig handeln
Typische Situationen - und was jetzt zu tun ist
Durchsuchung im Unternehmen
Rufen Sie mich an, bevor Sie mit den Beamten sprechen. Widersprechen Sie der Mitnahme von Unterlagen, geben Sie nichts freiwillig heraus, löschen Sie nichts. Ich komme, wenn möglich, noch während der Durchsuchung in den Betrieb.
Vorladung oder Anhörungsbogen
Sie müssen einer polizeilichen Vorladung nicht folgen und zum Vorwurf nichts sagen. Ich zeige Ihre Verteidigung an, beantrage Akteneinsicht und entscheide mit Ihnen, ob und wie wir uns äußern.
Konto gesperrt, Vermögensarrest
Die Staatsanwaltschaft kann schon im Ermittlungsverfahren Vermögen sichern. Ich prüfe den Arrest auf Höhe und Sicherungsbedürfnis, beantrage die Freigabe für den laufenden Betrieb und lege ggf. Beschwerde ein.
Anklage oder Strafbefehl
Beim Strafbefehl läuft eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch. Dieser lohnt sich in vielen Fällen! Ich vertrete Sie in der Hauptverhandlung - in München und bundesweit.
Vorgehen
So arbeite ich
Wirtschaftsstrafverfahren sind Aktenverfahren. Ich lese die Akte vollständig, bevor ich etwas zur Sache sage, und entwickle daraus ein Verteidigungskonzept: Trägt der Vorwurf überhaupt? Ist Verjährung eingetreten? Lässt sich der Schaden anders berechnen? Ist eine Einstellung gegen Auflage (§ 153a StPO) erreichbar, die keinen Eintrag im Führungszeugnis hinterlässt?
Wo es sinnvoll ist, arbeite ich mit Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zusammen und stimme die Verteidigung mit den parallel laufenden Verfahren ab - Insolvenzverfahren, Betriebsprüfung, Bußgeldverfahren gegen die Gesellschaft (§ 30 OWiG), arbeitsrechtliche oder gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen. Was Sie dort sagen, kann im Strafverfahren verwendet werden; das muss von Anfang an mitgedacht werden.
Besondere Expertise
Warum Wirtschaftsstrafrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht zusammengehören
Fast jeder Vorwurf im Wirtschaftsstrafrecht beginnt mit einer Frage aus einem anderen Rechtsgebiet: Ab wann war die GmbH überschuldet? War die Zahlung an den Gesellschafter von der Satzung gedeckt? War der freie Mitarbeiter wirklich selbständig? Lag eine Steuerhinterziehung tatsächlich vor oder gibt es Spielraum? Wer diese Fragen beantworten kann, verteidigt nicht nur gegen den Vorwurf der Straftat, sondern versteht auch die wirtschaftlichen Zusammenhänge. Das ermöglicht eine deutlich versiertere Verteidigungstaktik.
Ich berate auch im Gesellschaftsrecht und Steuerrecht - und bringe dieses Wissen in jede Verteidigung ein.
Rechtsanwältin
Über mich
Ich bin Rechtsanwältin in München mit Zweigstelle in Garmisch-Partenkirchen und verteidige im Straf- und Wirtschaftsstrafrecht - in München, in Bayern und bundesweit. Wirtschaftsstrafverfahren werden überwiegend schriftlich und über die Akte geführt; der Sitz der Staatsanwaltschaft spielt für die Verteidigung eine geringere Rolle als die Erreichbarkeit der Verteidigerin. Vor meiner Selbständigkeit habe ich in einer internationalen Wirtschaftskanzlei gearbeitet; die Welt der Unternehmen, Verträge und Bilanzen ist mir aus dieser Zeit vertraut. Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein.
Häufige Fragen
Wirtschaftsstrafrecht - häufig gestellte Fragen
Die Staatsanwaltschaft hat mein Unternehmen durchsucht. Was soll ich tun?
Rufen Sie sofort eine Verteidigerin an und sagen Sie nichts zur Sache, auch nicht im Gespräch nebenbei. Lesen Sie den Durchsuchungsbeschluss, widersprechen Sie der Mitnahme von Unterlagen und verlangen Sie ein Verzeichnis. Löschen oder vernichten Sie nichts. Nach der Durchsuchung beantrage ich Akteneinsicht; erst dann wird entschieden, ob eine Stellungnahme sinnvoll ist.
Muss ich als Geschäftsführer zur Vernehmung bei der Polizei erscheinen?
Nein. Einer Vorladung der Polizei müssen Beschuldigte nicht folgen, und Sie müssen zum Vorwurf nichts sagen.
Haftet die GmbH oder ich persönlich?
Strafbar ist immer die handelnde Person, also der Geschäftsführer oder faktische Geschäftsführer. Gegen die Gesellschaft kann parallel ein Bußgeldverfahren nach § 30 OWiG laufen, und der Taterlös kann bei der GmbH eingezogen werden. Beide Verfahren brauchen getrennte Verteidiger; eine gemeinsame Verteidigung von Geschäftsführer und Gesellschaft ist nicht zulässig.
Kann ein Wirtschaftsstrafverfahren ohne Hauptverhandlung enden?
Ja, und das ist in vielen Fällen das Ziel. Möglich sind die Einstellung mangels Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO), die Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 StPO) oder gegen eine Geldauflage (§ 153a StPO).
Was kostet die Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht?
Wirtschaftsstrafverfahren werden in der Regel nach Zeitaufwand oder mit einer Pauschale für das Ermittlungsverfahren abgerechnet, weil die gesetzlichen Gebühren den Aufwand für umfangreiche Akten nicht abbilden. Im Erstgespräch besprechen wir, welcher Aufwand zu erwarten ist.
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