18. Juni 2025 · 3 Min. Lesezeit
Unternehmensgründung – Schritt für Schritt zur eigenen Gesellschaft
Bei der Unternehmensgründung Schritt für Schritt ist der erste Schritt die Wahl der passenden Rechtsform. Sie beeinflusst Struktur, Haftung und steuerliche Behandlung Ihrer Gesellschaft maßgeblich.
1. Unternehmensgründung Schritt für Schritt: Die richtige Rechtsform
Bei der Unternehmensgründung Schritt für Schritt ist der erste Schritt die Wahl der passenden Rechtsform. Sie beeinflusst Struktur, Haftung und steuerliche Behandlung Ihrer Gesellschaft maßgeblich.
Als Anwältin für Gesellschaftsrecht begleite ich Sie von der Planung bis zur Eintragung Ihrer Firma.
Übliche Gesellschaftsformen in Deutschland:
- GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
- GmbH & Co. KG – Kommanditgesellschaft mit einer GmbH als haftender Gesellschafterin.
- AG – Aktiengesellschaft.
- KG – Kommanditgesellschaft (vermögensverwaltend oder gewerblich tätig).
- GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
- UG (haftungsbeschränkt) – Unternehmergesellschaft, auch als UG & Co. KG möglich.
- Verein – Eingetragener oder nicht eingetragener Verein.
- Genossenschaft.
- Stiftung.
Die Entscheidung zwischen Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft ist zentral und sollte individuell getroffen werden. Sie beeinflusst Haftung, Finanzierungsmöglichkeiten und steuerliche Behandlung erheblich.
Jeder Fall ist anders. Das Ergebnis hängt von Ihren Zielen ab.
2. Steuerliche Auswirkungen der Rechtsformwahl
Die steuerliche Belastung variiert deutlich je nach Gesellschaftsform:
Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, UG, AG):
- Gesamtsteuerbelastung ca. 30 %.
- 15 % Körperschaftsteuer + 15–20 % Gewerbesteuer.
- Vorteilhaft bei Thesaurierung (Gewinnverbleib im Unternehmen).
Personengesellschaft (z. B. GbR, KG):
- Besteuerung auf Gesellschafterebene mit bis zu 45 % Einkommensteuer.
- Gewerbesteuer kann teilweise angerechnet werden.
Empfehlung: Ein individueller Steuerbelastungsvergleich ist essenziell zur optimalen Rechtsformwahl.
Die Verträge sollten zu Ihrem Vorhaben passen. Mustertexte reichen oft nicht aus.
3. Gründungsdokumente und vertragliche Gestaltung
Sobald die Rechtsform gewählt ist, müssen entsprechende Verträge erstellt werden. Zu den üblichen Dokumenten gehören:
- Gesellschaftsvertrag (Satzung).
- Geschäftsordnung.
- Geschäftsführer- oder Vorstandsverträge.
- Gesellschafterbeschlüsse.
Wichtige Inhalte:
- Name und Sitz der Gesellschaft, Unternehmensgegenstand.
- Gesellschaftereinlagen (Geld, Sacheinlage, Arbeitsleistung).
- Kompetenzverteilung Gesellschafter ↔ Geschäftsführung.
- Regelungen bei Konflikten oder Ausscheiden.
- Abfindungsmodalitäten.
- Wettbewerbsverbote & Vertraulichkeitspflichten.
Lassen Sie die Entwürfe vorab prüfen. So vermeiden Sie spätere Streitfragen.
4. Notarielle Beurkundung
Bei vielen Gesellschaftsformen – insbesondere bei Kapitalgesellschaften – ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben.
Der Notar prüft die gesetzlichen Vorgaben und klärt die Beteiligten umfassend auf.
Neu: Viele Gründungen sind mittlerweile online ohne persönliche Anwesenheit möglich.
Der Notar kennt den Ablauf. Er reicht die Unterlagen für Sie ein.
5. Eintragung in das Handelsregister & weitere Registerpflichten
Die Eintragung in das Handelsregister erfolgt über den Notar. Für Kapitalgesellschaften und die meisten Personengesellschaften ist sie verpflichtend.
Seit 2022: Zusätzlich besteht eine Meldepflicht im Transparenzregister.
Weitere Sonderregister:
- Genossenschaftsregister.
- Vereinsregister.
Das Geld muss auf dem Konto sein. Der Notar und das Gericht fragen danach.
6. Geschäftskonto & Stammkapital
Nach der Gründung ist ein Geschäftskonto zu eröffnen. Bei Kapitalgesellschaften muss das Stammkapital eingezahlt werden – mindestens:
- 1 € bei UG (haftungsbeschränkt).
- 25.000 € bei GmbH.
Planen Sie diese Schritte früh ein.
7. Gewerbeanmeldung & steuerliche Erfassung
Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt. Gleichzeitig sollte eine steuerliche Erfassung beim Finanzamt erfolgen.
Optional: Unterstützung durch einen Steuerberater ist bereits zu diesem Zeitpunkt sinnvoll.
Mitarbeiter? Dann ist eine Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft erforderlich. Die IHK/HWK wird automatisch informiert.
Ich helfe Ihnen gern. Wir klären Ihre Fragen Schritt für Schritt.
8. Meine Leistungen bei der Gründung Ihrer Gesellschaft
- Individuelle Beratung zur optimalen Rechtsformwahl.
- Erstellung & Prüfung sämtlicher Gründungsdokumente.
- Ausarbeitung von Geschäftsführer- und Gesellschafterverträgen.
- Beratung zu Wettbewerbsverboten, Abfindungsklauseln & Gesellschafterstreit.
- Zusätzliche wirtschaftsrechtliche Leistungen (z. B. Unternehmereheverträge).
Mehr dazu finden Sie auf der Seite zum Gesellschaftsrecht in München.
Kontaktieren Sie mich gerne für ein persönliches Beratungsgespräch.
Zuletzt aktualisiert: 7. Juli 2025